Real- und Imaginärteil

 Zwei wichtige reellwertige Funktionen auf den komplexen Zahlen sind:

Definition (Real- und Imaginärteil, rein imaginär)

Für alle z = (x, y)  ∈   setzen wir:

Re(z)  =  x,  Im(z)  =  y.

Die reellen Zahlen Re(z) und Im(z) heißen der Realteil bzw. der Imaginärteil von z. Eine komplexe Zahl z heißt rein imaginär, falls Re(z) = 0.

 Für alle z  ∈   gilt

z  =  (Re(z), 0)  +  (0, Im(z))  =  (Re(z), 0)  +  i (Im(z), 0)  =  Re(z)  +  i Im(z).

Diese Darstellung zeigt zusammen mit dem Distributivgesetz, dass das Rechnen mit komplexen Größen vollständig auf das Rechnen mit reellen Größen und i zurückgeführt werden kann. Damit haben wir unsere ursprüngliche Motivation wiedergefunden.

 Eine häufig benutzte komplexwertige Funktion auf  ist:

Definition (komplexe Konjugation)
analysis1-AbbID21

Für jedes z  ∈   setzen wir:

z  =  Re(z)  −  i Im(z).

Die komplexe Zahl z heißt die (komplex) Konjugierte von z.

 Geometrisch beschreibt die komplexe Konjugation die Spiegelung des Vektors z an der x-Achse. Die reellen Zahlen sind durch die Bedingung z = z ausgezeichnet, und die zweimalige Konjugation von z ist stets z.

 Wir haben den Real- und Imaginärteil verwendet, um die komplexe Konjugation zu definieren. Umgekehrt können wir den Real- und Imaginärteil mit Hilfe der Konjugation rekonstruieren, denn für alle z  ∈   gilt:

Re(z)  =  z+z¯2,

Im(z)  =  zz¯2i.