Links- und rechtsseitige Differenzierbarkeit

 In Analogie zur links- und rechtsseitigen Stetigkeit können wir auch die Differenzierbarkeit von einer Seite betrachten:

Definition (einseitige Differenzierbarkeit)

Sei f : P   eine Funktion, und sei p  ∈  P ein linksseitiger Häufungspunkt von P (d. h. p ist ein Häufungspunkt von P ∩ ] −∞, p [. Dann heißt f linksseitig differenzierbar im Punkt p, falls der Grenzwert

a  =  lim p f (x)  −  f (p)x  −  p  =  lim p, x < p f (x)  −  f (p)x  −  p

existiert. Die Zahl a heißt dann die linksseitige Ableitung oder der linksseitige Differentialquotient von f im Punkt p. Wir setzen

f ′ (p)  =  Df (p)  =  a.

Analog sind die rechtsseitigen Begriffe für rechtsseitige Häufungspunkte p von P und die Notationen f ′ +(p), D+f (p) erklärt.

Schließlich heißt f einseitig differenzierbar im Punkt p, falls f links- und rechtsseitig differenzierbar bei p ist.

Die h-Formulierung

Im Fall der Existenz gilt

f ′ (p)  =  lim 0 f (p + h)  −  f (p)h,  f ′ +(p)  =  lim 0 f (p + h)  −  f (p)h.

Beispiele

Die Betragsfunktion ist im Nullpunkt einseitig differenzierbar. Es gilt abs′ (0) = −1, abs′ +(0) = 1. Die dreiwertige Signumsfunktion sgn ist im Nullpunkt weder links- noch rechtsseitig differenzierbar. Die zweiwertige Version sgn+ ist bei 0 rechtsseitig, aber nicht linksseitig differenzierbar.

 Es gilt (Übung):

Satz (Charakterisierung der Differenzierbarkeit)

Sei f : P  , und sei p  ∈  P ein Häufungspunkt von P. Dann sind äquivalent:

(a)

f ist differenzierbar bei p.

(b)

f ist beidseitig differenzierbar bei p mit übereinstimmenden einseitigen Ableitungen.

In diesem Fall gilt f ′(p) = f ′ (0) = f ′ +(p).