Die Zerlegung in Positiv- und Negativteil
Von begrifflicher und anschaulicher Bedeutung für die Integrationstheorie ist schließlich die Zerlegung einer Funktion in ihren positiven und negativen Teil.
Definition (Positivteil und Negativteil)
Sei f : [ a, b ] → ℝ. Dann sind der Positivteil f + : [ a, b ] → ℝ und der Negativteil f − : [ a, b ] → ℝ von f definiert durch
f + = 12 (|f| + f),
f − = 12 (|f| − f).
Nach Definition gilt also:
f + = max(f, 0),
f − = − min(f, 0),
f = f + − f −,
|f| = f + + f −.
Weiter gilt x+ = id+(x) und x− = id−(x) für die bei der Diskussion der Variation eingeführten Werte x+ und x−.
Die Integration respektiert diese Aufspaltung in zwei Funktionen:
Satz (Zerlegung in Positivteil und Negativteil)
Sei f : [ a, b ] → ℝ. Dann sind äquivalent:
(a) | f ist integrierbar. |
(b) | f + und f − sind integrierbar. |
In diesem Fall gilt I(f) = I(f +) − I(f −).
Der Satz präzisiert das bei der Diskussion des Jordan-Inhalts geschilderte Vorgehen, die signierte Messung der Integration durch zwei unsignierte Flächenmessungen zu ersetzen.