Die Zerlegung in Positiv- und Negativteil

 Von begrifflicher und anschaulicher Bedeutung für die Integrationstheorie ist schließlich die Zerlegung einer Funktion in ihren positiven und negativen Teil.

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Definition (Positivteil und Negativteil)

Sei f : [ a, b ]  . Dann sind der Positivteil f + : [ a, b ]   und der Negativteil f  : [ a, b ]   von f definiert durch

f +  =  12 (|f|  +  f), 

f   =  12 (|f|  −  f).

Nach Definition gilt also:

f +  =  max(f, 0), 

f   =  − min(f, 0), 

f  =  f +  −  f ,

|f|  =  f +  +  f .

Weiter gilt x+ = id+(x) und x = id(x) für die bei der Diskussion der Variation eingeführten Werte x+ und x.

 Die Integration respektiert diese Aufspaltung in zwei Funktionen:

Satz (Zerlegung in Positivteil und Negativteil)

Sei f : [ a, b ]  . Dann sind äquivalent:

(a)

f ist integrierbar.

(b)

f + und f  sind integrierbar.

In diesem Fall gilt I(f)  =  I(f +)  −  I(f ).

 Der Satz präzisiert das bei der Diskussion des Jordan-Inhalts geschilderte Vorgehen, die signierte Messung der Integration durch zwei unsignierte Flächenmessungen zu ersetzen.