Der Satz von Lagrange
Für eine endliche Menge M sei wieder |M| die Anzahl der Elemente von M, die Kardinalität von M. Für eine endliche Gruppe G heißt |G| auch die Ordnung von G. Wir zeigen nun:
Satz (Satz von Lagrange)
Sei (G, ·) eine endliche Gruppe, und sei H eine Untergruppe von G.
Dann ist |H| ein Teiler von |G|. Genauer gilt
|G| = (H : G) · |H|,
wobei (H : G) die Anzahl der Rechtsnebenklassen von H in G ist.
Beweis
Für a ∈ G definieren wir fa : H → Ha durch fa(x) = xa für alle x ∈ H.
Dann ist fa : H → Ha bijektiv. Also gilt:
(+) |H| = |Ha| für alle a ∈ G.
Nach obigem Satz ist Z = { Ha | a ∈ G } eine Zerlegung von G. Also gilt
|G| = |Z| · |H|,
denn G ist die disjunkte Vereinigung von |Z|-vielen Mengen, die nach (+) alle jeweils |H|-viele Elemente besitzen.
Statt „Anzahl der Rechtsnebenklassen“ können wir auch „Anzahl der Linksnebenklassen“ schreiben, denn die Funktion f mit f (aH) = Ha für alle a ∈ G ist eine wohldefinierte Bijektion zwischen den Links- und Rechtsnebenklassen.
Aus dem Satz folgt unmittelbar:
Korollar (Untergruppen von Gruppen mit Primzahlordnung)
Sei G eine Gruppe, und |G| sei eine Primzahl.
Dann sind { e } und G die einzigen Untergruppen von G.
Damit wird jede Gruppe mit Primzahlordnung von jedem ihrer Elemente ungleich e erzeugt:
Korollar (Gruppen mit Primzahlordnung)
Sei G eine Gruppe mit Primzahlordnung. Dann gilt für alle a ∈ G mit a ≠ e, dass G = { an | n ∈ ℤ }.
Insbesondere ist G zyklisch und damit abelsch.
Beweis
H = { an | n ∈ ℤ } ist eine von { e } verschiedene Untergruppe von G.
Also gilt H = G nach dem vorangehenden Korollar.