Bild und Urbild

Definition (Bild und Urbild)

Sei f : A  B. Dann setzen wir

f [ X ]  =  { f (a) | a  ∈  X }  für alle X ⊆ A,

f −1[ Y ] = { a  ∈  A | f (a)  ∈  Y }  für alle Y ⊆ B.

Die Menge f [ X ] heißt das Bild von X unter f. Analog heißt f −1[ Y ] das Urbild von Y unter f.

Bemerkung

(1)

Das Urbild f −1[ Y ] ist für jede Funktion f : A  B und jede Teilmenge Y ⊆ B definiert. Es ist nicht erforderlich, dass f injektiv ist.

(2)

Das Bild f [ A ] des gesamten Definitionsbereichs ist der Wertebereich von f (im Allgemeinen eine echte Teilmenge des angegebenen Wertevorrats B). Diese Notation hatten wir oben schon verwendet.

(3)

In der Literatur ist auch die Notation f (X) anstelle von f [ X ] zu finden. Die Bild-Operation wird hier als eine Funktion von (A) nach (B) aufgefasst, die nicht ganz ungefährlich wieder mit f bezeichnet wird.

 Anschaulich sammeln wir in f [ X ] alle Funktionswerte auf, deren Stellen in X liegen. Dynamisch gesprochen schicken wir die Menge X durch die Funktion f. Die Bezeichnung als „Bild“ ist besonders suggestiv, wenn wir an geometrische Abbildungen denken, etwa die Projektion eines Objekts an eine Wand. Bei der Bildung des Urbildes f −1[ Y ] suchen wir dagegen alle Stellen, deren Werte unter f in Y landen.

Beispiele

Für die Quadratfunktion sq :    gilt:

(1)

sq[ X ]  =  [ 0, 4 ]  für  X = [ 0, 2 ], [ −2, 0 ], [ −2, 2 ]

(2)

sq−1[ Y ]  =  [ −2, 2 ]  für  Y = [ 0, 4 ]

(3)

sq−1[ Y ]  =  ∅  für alle Y ⊆ ] −∞, 0 [

 Urbilder haben bessere Eigenschaften als Bilder. Beispielsweise gilt stets

f −1[ Y1 ∩ Y2 ]  =  f −1[ Y1 ]  ∩  f −1[ Y2 ].

Dagegen gilt am Allgemeinen lediglich

f [ X1 ∩ X2 ]  ⊆  f [ X1 ]  ∩  f [ X2 ].

Beispiel (1) zeigt, dass die andere Inklusion nicht gelten muss.