Unbestimmte Integrale

Notation

Sei f : [ a, b ]   integrierbar und f besitze eine Stammfunktion F : [ a, b ]  . Dann schreiben wir

 f  =   f (x) dx  =  I(f)  =  „irgendeine Stammfunktion von f“.

Wir nennen I(f) auch das unbestimmte Integral von f. Allgemeiner lassen wir beliebige Intervalle als Definitionsbereich von f zu, sofern die Funktion f (wie bei der uneigentlichen Integrierbarkeit) auf jedem Teilintervall [ a, b ] ihres Definitionsbereichs integrierbar ist.

Bemerkung

Eine Stammfunktion ist nur bis auf eine Konstante eindeutig bestimmt. Die Notation ist für mathematische Verhältnisse recht schludrig. Das Gleiche gilt für die „+ c“-Variante. Formal korrekt müssten wir

I(f)  =  { F | F ist eine Stammfunktion von f }

setzen oder anstelle der Gleichheit mit einer Äquivalenzschreibweise F ∼ G arbeiten, die bedeutet, dass F − G eine konstante Funktion ist. Die Notation führt aber in der Regel nicht zu Fehlern. Bei der Auswertung „obere Grenze minus untere Grenze“ spielt die Konstante keine Rolle.

Nach Definition gilt

( f)′  =  f,   f ′  =  f,  d.h.  D(I(f))  =  f  =  I(D(f)).

Mit dem Hauptsatz erhalten wir für alle [ a, b ] ⊆ Def (f):

ba f (x) dx  =  f(x)dxx=ax=b  =  fab  =  F(b) − F(a)  mit F′ = f.

Beispiele

(1)

 1 dx  =  x,   1 dx  =  x + c   für alle c  ∈  .

(2)

sin(x) dx  =  − cos(x),   cos(x) dx  =  sin(x)

(3)

1/x dx  =  log(x)  auf ] 0, ∞ [ ,   1/x dx  =  log(−x)  auf ] −∞, 0 [.

Dies lässt sich zusammenfassen in der Form

 1/x dx  =  log(|x|)  für Definitionsintervalle ohne 0.

In Zweifelsfällen geben wir das Definitionsintervall an.